Unsere Beitragsordnung.
Unsere Beitragsordnung vom 10. Mai 2026. Hier kannst du alle Regelungen zu Mitgliedschaft und Beiträgen direkt nachlesen.
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Mitgliedsbeiträge des Vereins cancer-HEROES e.V.
Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
§ 2 Mitgliedsarten und Beiträge
Für die Mitgliedschaft im Verein gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge:
| Mitgliedsart | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | 24,00 € |
| Familienmitgliedschaft | 36,00 € |
| Fördermitgliedschaft privat | ab 50,00 € |
| Fördermitgliedschaft Unternehmen / Organisationen | ab 200,00 € |
Einmalige Beiträge sind herzlich willkommen.
§ 3 Einzelmitgliedschaft
Die Einzelmitgliedschaft steht natürlichen Personen offen, die die Ziele des Vereins unterstützen möchten.
Einzelmitglieder sind, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, stimmberechtigt.
§ 4 Familienmitgliedschaft
Die Familienmitgliedschaft gilt für Personen eines gemeinsamen Haushalts.
Jede volljährige Person innerhalb der Familienmitgliedschaft kann als eigenes Mitglied geführt werden, sofern ein Mitgliedsantrag vorliegt.
Stimmberechtigt sind nur die jeweils aufgenommenen volljährigen Mitglieder.
§ 5 Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder unterstützen den Verein dauerhaft finanziell oder ideell, ohne zur aktiven Mitarbeit verpflichtet zu sein.
Fördermitgliedschaften sind möglich für:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Organisationen
- sonstige Unterstützerinnen und Unterstützer
Fördermitglieder werden regelmäßig über die Arbeit des Vereins, Projekte und die Verwendung der Mittel informiert.
Sofern die Satzung nichts anderes regelt, haben Fördermitglieder kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
§ 6 Fälligkeit und Zahlung
Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben.
Der Beitrag ist jeweils bis spätestens 31.03. des laufenden Geschäftsjahres fällig.
Bei Eintritt während des laufenden Jahres wird der volle Jahresbeitrag fällig, sofern der Vorstand im Einzelfall nichts anderes beschließt.
Die Zahlung erfolgt bevorzugt per SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das Vereinskonto.
§ 7 Ermäßigung, Stundung oder Erlass
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise ermäßigen, stunden oder erlassen.
Dies gilt insbesondere, wenn eine Mitgliedschaft aus finanziellen Gründen sonst nicht möglich wäre.
§ 8 Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder können durch Beschluss des Vorstands von der Beitragspflicht befreit werden.
§ 9 Spenden und freiwillige Zuwendungen
Neben den Mitgliedsbeiträgen kann der Verein Spenden und freiwillige Zuwendungen entgegennehmen.
Spenden und Zuwendungen werden ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwendet.
Eine Zuwendungsbestätigung kann nur ausgestellt werden, soweit der Verein hierzu steuerlich berechtigt ist.
§ 10 Beginn und Ende der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht beginnt mit Aufnahme in den Verein.
Sie endet mit Beendigung der Mitgliedschaft.
Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Gründungsversammlung am 10.05.2026 in Leonberg, Bachstraße 4 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Leonberg, den 10.05.2026. Für den Vorstand.